Renommierter Anwalt für Strafrecht in Düsseldorf
Als kompetenter Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich in Düsseldorf Ihre Interessen, stehe Ihnen von den ersten Verfolgungsmaßnahmen bis zum Strafrechtsprozess zur Seite und vertrete Ihre Rechte. Wenden Sie sich an meine renommierte Kanzlei.
Werden Sie oder einer Ihrer Angehörigen einer Straftat beschuldigt? Dann sollten Sie keine Zeit verlieren, sondern sofort einen Anwalt für Strafrecht damit beauftragen, in Düsseldorf Ihre Interessen zu vertreten. Bevor Sie nicht mit einem kompetenten Strafverteidiger gesprochen haben, sollten Sie sich auf keinen Fall zu den Straftatbeständen, die man Ihnen vorwirft, äußern.
Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen oder Ihren Angehörigen in Düsseldorf in folgenden Bereichen zur Verfügung:
Körperverletzungsdelikte
- einfache Körperverletzung
- gefährliche Körperverletzung
- schwere Körperverletzung
- fahrlässige Körperverletzung
- Körperverletzung mit Todesfolge
- Körperverletzung im Amt
- Beteiligung an einer Schlägerei u.a.
Eigentumsdelikte
- Diebstahl
- Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl
- schwerer Bandendiebstahl
- Unterschlagung u.a.
Raubdelikte
- Raub
- schwerer Raub
- Raub mit Todesfolge
- Räuberischer Diebstahl
- Erpressung u.a.
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
- Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln
- Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u.a.
Vermögensdelikte
- Betrug
- Computerbetrug
- Versicherungsmissbrauch
- Erschleichen von Leistungen („Schwarzfahren“)
- Untreue
- Hehlerei
- Geldwäsche u.a.
Widerstand gegen die Staatsgewalt
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
- Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
- Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
- Gefangenenbefreiung u.a.
Sachbeschädigungsdelikte
- Sachbeschädigung
- Zerstörung von Bauwerken
- Brandstiftung
- schwere Brandstiftung
- Brandstiftung mit Todesfolge u.a.
Sexualdelikte
- Sexueller Missbrauch
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionistische Handlungen
- Erregung öffentlichen Ärgernisses u.a.
Ich vertrete Sie vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten als Verteidiger für Strafrecht in Düsseldorf und bundesweit in den oben genannten Rechtsgebieten und werde Ihre Interessen engagiert und konsequent vertreten.
Äußern Sie sich nicht zu dem gemachten Vorwurf ohne vorher mit mir gesprochen zu haben! Teilen Sie lediglich mit, dass Sie keine Angaben machen und sich anwaltlich verteidigen lassen werden. Ich werde unverzüglich Akteneinsicht beantragen, um Näheres über den Vorwurf in Erfahrung zu bringen, damit ich Sie bestmöglich verteidigen kann.
Es ist Ihr gutes Recht, sich in jeder Lage des Strafverfahrens eines Strafverteidigers zu bedienen! Machen Sie von diesem Recht Gebrauch!
Strafverteidiger: Ich verteidige Ihre Interessen
Wenn Sie einer Straftat bezichtigt werden, benötigen Sie die Unterstützung eines Strafverteidigers, und zwar noch bevor Sie sich selbst zu den Vorwürfen äußern. Es reicht völlig aus, dass Sie darlegen, sich anwaltlich verteidigen zu lassen. Nehmen Sie umgehend mit meiner Kanzlei Kontakt auf. Dann können Sie sich darauf verlassen, dass ich mich sofort Ihrer Sache annehme und unverzüglich Akteneinsicht beantrage. Auf diese Weise kann ich Näheres zum Vorwurf und den Begleitumständen in Erfahrung bringen, um beste Voraussetzungen für die Erarbeitung einer erfolgreichen Verteidigungsstrategie zu schaffen.
Es ist Ihr gutes, gesetzlich verankertes Recht, sich jederzeit während eines Strafverfahrens durch einen Fachanwalt für Strafrecht in Düsseldorf vertreten zu lassen, um Ihre Interessen zu wahren! Machen Sie von diesem Recht Gebrauch.
Was zeichnet einen Anwalt für Strafrecht aus?
Ein Fachanwalt für Strafrecht ist ein bestens ausgebildeter Experte, der nach seiner allgemeinen juristischen Ausbildung zusätzlich die Kompetenz erworben hat, als Strafverteidiger tätig zu sein. Jahrelange Erfahrung und beste Expertise im komplexen Bereich des deutschen Strafrechts sind die Voraussetzung dafür, Mandanten erfolgreich in Düsseldorf zu vertreten. Die Strafrechtsnormen des Strafgesetzbuches werden ebenso in die Verteidigung einbezogen wie die Strafrechtsnormen anderer Gesetze (beispielsweise das Betäubungsmittelgesetz oder das Verkehrsstrafrecht in Düsseldorf). Darüber hinaus ist es wichtig die aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen, um eine optimale Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Sie können sicher sein, dass ich sowohl über das Fachwissen als auch über die nötige Erfahrung verfüge, um mich als Fachanwalt für Strafrecht effektiv für Ihre Rechte einzusetzen und Sie umfassend zu beraten. Wenden Sie sich an meine Kanzlei, wenn Ihnen ein Delikt aus dem Bereich des Verkehrsrechts in Düsseldorf zur Last gelegt wird oder Sie sich gegen die Verhängung eines Bußgeldes in Düsseldorf zur Wehr setzen wollen.
Wann benötigen Sie einen Pflichtverteidiger?
Liegt der juristische Fall einer notwendigen Verteidigung vor, wird Ihnen vom Gericht ein Pflichtverteidiger zugewiesen, der Ihre Interessensvertretung sicherstellt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn es sich um eine Gerichtsverhandlung von dem Landgericht oder Oberlandesgericht handelt. Auch wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird (d. h. eine Straftat, die mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis geahndet wird), ein Berufsverbot droht oder Sie sich nicht selbst verteidigen können, wird Ihnen ein Pflichtverteidiger zugewiesen. Dabei handelt es sich um einen Fachanwalt für Strafrecht, der in Düsseldorf ebenso kompetent und engagiert Ihre Verteidigung übernimmt wie ein Wahlverteidiger. Sie können Ihren Pflichtverteidiger selbst wählen und sollten auf diese Weise dem Gericht zuvorkommen, das Ihnen ansonsten einen Verteidiger zuordnet.
Nutzen Sie die Vorteile der Unterstützung eines Anwalts für Strafrecht in Düsseldorf:
✔️ Begleiten zu Vorladungen
✔️ Anwesenheit bei Hausdurchsuchungen
✔️ Wahrnehmung Ihrer Rechte bei einer Festnahme
✔️ Prüfen der Anklageschrift
✔️ Entwicklung einer Verteidigungsstrategie
✔️ Verteidigung während des Gerichtsprozesses
✔️ Langjährige Erfahrung
✔️ Ausgezeichnete Expertise
✔️ Umgehende Terminvereinbarung
Ich stehe Ihnen bereits im Ermittlungsverfahren, dem Zwischenverfahren oder in der Hauptverhandlung sowie im Berufungsverfahren oder der Revision zur Verfügung.
Sie können mich in der Kanzlei unter +49 (0) 211/ 99 44 32 28 oder jederzeit auf meinem 24-Stunden-Notruf unter +49 (0) 151/ 111 98 430 anrufen oder direkt einen Termin vereinbaren!