Arzthaftung
Unter Arzthaftung versteht man die zivilrechtliche Verantwortung eines Arztes, Zahnarztes, oder einer Hebamme u.a. gegenüber dem Patienten im Falle der Verletzung von Sorgfaltspflichten. Das Arzthaftungsrecht ist ein Teilgebiet des Medizinrechts.
Der Behandelnde schuldet seinem Patienten aufgrund des geschlossenen Behandlungsvertrages die Einhaltung der erforderlichen Sorgfaltspflichten bei der Behandlung. Ein Arzt schuldet sozusagen aufgrund des Behandlungsvertrages seinem Patienten fachgerechte Bemühungen mit dem Ziel der Heilung oder Linderung der Beschwerden; die Heilung an sich ist jedoch nicht geschuldet. Ein Verstoß des Arztes gegen die ihn treffenden Sorgfaltspflichten kann zu Schadensersatzansprüchen, einschließlich Schmerzensgeld, des Patienten führen.
Mögliche Verstöße des Arztes lassen sich insbesondere in Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler und Dokumentationsfehler eingruppieren.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Behandlung fehlerhaft verlaufen sein sollte, stehe ich Ihnen gerne unterstützend zur Seite. Ich übernehme in Düsseldorf und bundesweit Ihre außergerichtliche und notfalls gerichtliche Inanspruchnahme des Arztes und dessen Haftpflichtversicherung.
Ich bin ausschließlich auf Patientenseite tätig und unterstütze Sie bei folgenden Sorgfaltspflichtverstößen:
- Behandlungsfehler
- Aufklärungsfehler
- Dokumentationsfehler
- Geburtsschäden
- mangelnde Hygiene in Krankenhäusern
- Organisationsmängel
Ich helfe Ihnen sehr gerne bei Ihrem Anliegen und stehe Ihnen jederzeit beratend zur Seite! Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin für eine kostenlose Ersteinschätzung telefonisch unter +49 (0) 211/ 99 44 32 28 oder direkt online. Selbstverständlich können Sie mir Ihr Anliegen auch per E-Mail schildern.