Rechtsanwalt & Strafverteidiger

Herbert Botterbrod

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24-Stunden-Notruf

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Ihre Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Sie haben Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten? Sie sollen sich als Beschuldigter zu einem Vorwurf äußern oder als Zeuge zu einem Sachverhalt aussagen?

Sie sind nun Beteiligter eines Ermittlungsverfahrens. Ein Ermittlungsverfahren ist der Ausgangspunkt eines jeden Strafverfahrens. Schon der Verdacht, dass Sie Täter oder Teilnehmer einer Straftat sein könnten (sogenannter Anfangsverdacht), genügt für Polizei und Staatsanwaltschaft, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Im Ermittlungsverfahren erforschen die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen, insbesondere die Polizei, den Sachverhalt, welcher der mutmaßlichen Straftat zugrunde liegt. Hierbei sollen die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen sowohl die belastenden, aber auch entlastenden Umstände ermitteln. Es kommt sehr häufig vor, dass die Ermittlungenspersonen versuchen, die Beschuldigten ohne anwaltlichen Beistand zu vernehmen. Teilweise wird auch verdeckt ermittelt, um Ermittlungserfolge erzielen zu können.

Äußern Sie sich nicht! Sie haben das Recht, zu schweigen und jederzeit einen Anwalt beziehungsweise Strafverteidiger hinzuzuziehen. Machen Sie von diesen Rechten Gebrauch! Teilen Sie lediglich mit, dass Sie keine Angaben machen und sich anwaltlich verteidigen lassen werden. Als Beschuldigter oder zunächst Zeuge haben kein Akteneinsichtsrecht und können somit nicht in Erfahrung bringen, welcher konkrete Sachverhalt dem Ermittlungsverfahren zugrunde liegt. Sobald Sie mich mit Ihrer Verteidigung beauftragt haben, werde ich unverzüglich Akteneinsicht beantragen. Erst die vollständige Aktenkenntnis offenbart, ob die Staatsanwaltschaft tatsächlich einen Wissensvorsprung hat – so wie sie es vorgibt – oder erst durch Ihre Mitwirkung die Straftat nachgewiesen werden kann.

Daher ist es bereits im Ermittlungsverfahren wichtig, sich frühzeitig eines anwaltlichen Beistandes zu bedienen. Dieses gilt nicht nur für den Beschuldigten einer Straftat, sondern auch für Zeugen. Denn aus Zeugen können nach ihrer Vernehmung schnell selbst Beschuldigte werden.

Bereits im Ermittlungsverfahren werden die Weichen für die spätere Hauptverhandlung gestellt. Je früher Sie mich kontaktieren, desto effektiver kann ich Ihre Verteidigung betreiben! Daher rufen Sie mich einfach in der Kanzlei unter +49 (0) 211 / 99 44 32 28 oder jederzeit auf meinem 24-Stunden-Notruf unter +49 (0) 151 / 111 98 430 an!

Bereits im Ermittlungsverfahren nehme ich Kontakt zu den Ermittlungsbehörden auf, um eine zügige Erledigung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen. In vielen Fällen gelingt – je nach den Umständen des Einzelfalles – bereits in diesem Verfahrensstadium eine Einstellung des Verfahrens.

Sollte eine Einstellung nicht erreicht werden können und sieht die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen einen hinreichenden Tatverdacht, erhebt sie entweder die öffentliche Anklage oder beantragt den Erlass eines Strafbefehls.

Herbert Botterbrod | Ihr Strafverteidiger in Düsseldorf & bundesweit